Tipps zum Umgang mit den Pflichtangaben zur Energieeffizienz in Inseraten

Seit 2014 ist die EnEV (Energieeinsparverordnung) anzuwenden und seit dem 1. Mai 2015 droht Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, falls bestimmte Angaben zum Energieausweis in Immobilieninserate weggelassen werden. Im Folgenden möchten wir kurz aufzeigen, welche Angaben zu machen sind und wie am besten mit der neuen Regelung umzugehen ist.

Grundsätzlich richtet sich die EnEV 2014 gegen Immobilieneigentümer, jedoch können auch Strafen gegen Makler verhängt werden, da jeder strafbar ist der einen „Beitrag zur Tatbestandsverwirklichung geleistet hat“.

Das heißt: Fehlen Pflichtangaben, obwohl der Energiepass vorliegt, kann dem Makler wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden und Bußgeld droht.

Pflichtangaben in einem Immobilieninserat sind:

  • Die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis)
  • Die Höhe des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs
  • Angaben zu den Energieträgern, mit denen geheizt wird
  • Angaben zum Baujahr der Immobilie
  • Angaben zu der Energieeffizienzklasse der Immobilie (nur notwendig, wenn der Ausweis nach der EnEV-Novelle am 1. Mai 2014 ausgestellt wurde)

Liegt kein Energieausweis vor, können die obengenannten Angaben im Inserat unterbleiben. Jedoch sollte der Hinweis „kein Energieausweis vorhanden / in Vorbereitung“ in der Anzeige vermerkt werden.

Wichtig ist, dass der Makler bei einem Besichtigungstermin den Energieausweis den Interessent aktiv vorzeigen kann. Wenn er dies nicht kann begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

Nun spezielle Tipps für Maklerkollegen:

  1. Der Kunde (Verkäufer/ Vermieter) sollte bereits im Vorfeld über seine Pflicht bzgl. des Energiepass aufgeklärt werden.
  2. Bei Vorlage des Ausweises sollten die notwendigen Angaben in das Inserat übertragen werden. Fall keiner vorliegt, den Hinweis „kein Energieausweis vorhanden / in Vorbereitung“ hinzufügen.
  3. Den Immobilienverkäufer/ -vermieter nochmals erinnern den Ausweis bis zur Besichtigung fertigzustellen.

 

Quelle: http://news.immowelt.de/tipps-fuer-makler/artikel/2931-angaben-zur-energieeffizienz-in-inseraten-ab-1-mai-2015-droht-bussgeld-tipps-fuer-makler.html?campaign=newsletter_iw_b2b_sondernl_April_2015_EM