Das Bestellerprinzip kurzgefasst: Künftig zahlt nur derjenige der den Makler beauftragt hat.
Im Folgenden fassen wir kurz zusammen, was ein Mieter seit dem 01. Juni 2015 wissen sollte.
Ein Mieter muss zukünftig den Makler nur noch bezahlen, wenn er ihn schriftlich aufgefordert hat eine Wohnung für ihn zu suchen und diese dann auch wirklich mietet.
Wenn jedoch der Mieter eine Wohnung mietet, die im Auftrag des Vermieters von einem Makler vermittel wurde, muss der Mieter keine Provision zahlen. Dies muss in diesem Fall künftig der Vermieter tun.
Dies müssen Mieter jedoch beachten:
Das Bestellerprinzip hat nichts mit den Mietverträgen an sich zu tun, sondern nur mit den Maklerverträgen. Wer also bereits vor dem 01. Juni 2015 mit einem Makler einen Vertrag abgeschlossen hat, muss ggf. auch die Provision zahlen, unabhängig davon, ob der Mietvertrag erst nach dem 01. Juni 2015 zustande kommt.
Viele Kritiker befürchten, dass durch das Bestellerprinzip das Wohnen teurer wird.
Diese Angst ist jedoch nur teilweise begründet. Durch die Mietpreisbremse können Vermieter die Maklerkosten nur begrenzt auf die Mieter umlegen. Die Mieterhöhung darf 10 Prozent nicht übersteigen. Dies gilt jedoch nur in Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt.
Eine weitere Befürchtung ist, dass die Vermieter die Maklerkosten über eine überhöhte Ablösezahlung, z.B. für eine Einbauküche, zurückholen. Jedoch gibt es auch hierfür gesetzliche Regelungen, die dies vermeiden sollen: Eine Entgeltvereinbarung ist unwirksam, wenn die Ablöse mehr als 50 Prozent über den tatsächlichen Wert des Einrichtungsgegenstandes liegt. Es ist empfehlenswert den Zeitwert der Einrichtungsgegenstände anhand des Neupreises, des derzeitigen Zustanden sowie des Alters zu ermitteln.
Falls dennoch eine Maklerprovision fällig ist, können Mieter diese als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn sie aus beruflichen Gründe umziehen.
Jedoch muss abschließend noch hinzugefügt werden, dass es sich in einigen Fällen dennoch lohnt einen Makler zu beauftragen. Zum Beispiel, wenn ein Umzug über eine weite Distanz geplant ist, man unter Zeitdruck steht oder auch auf der Suche nach einer ganz bestimmten Wohnung ist.
Die Immobilienmakler besitzen auf den jeweiligen Wohnungsmarkt Kompetenzen und Erfahrung und sind zur Objektivität verpflichtet. Dies bedeutet, dass sie z.B. bei einer Wohnungsbesichtigung auf Mängel hinweisen können, die einem Mieter vielleicht gar nicht aufgefallen wären oder sie helfen bei der Ausarbeitung eines ordentlichen Mietvertrages mit. Zudem verläuft die Kommunikation mit dem Vermieter meist professioneller und schneller.