Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse

Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse – Was Mieter wissen sollten

Zum Schutz von Mietern vor Wucher auf angespannten Wohnungsmärkten.

Durch die Mietpreisbremse wurde durch das Bundeskabinett am 01. Oktober 2014 ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Union und der SPD durchgesetzt. Die fünf wichtigsten Daten, die ein Mieter ab 2015 wissen sollte:

1. Miethöhe

Die Wohnungsmiete von einer Bestandwohnung darf bei einem Mieterwechsel höchstens 10 Prozent teurer sein als für vergleichbare Wohnungen mit derselben Größe und Lage.

2. Geltungsbereich

Dies gilt jedoch nur in Gebieten, die von den einzelnen Bundesländern als „angespannte Wohnungsmärkte“ ausgewiesen sind.
Ein „angespannter Wohnungsmarkt“ liegt vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessen Bedingungen besonders schwierig ist bzw. gefährdet ist.

Gemessen wird diese Aussage z.B. anhand der Mietbelastung über den bundesweiten Durchschnitt, einer geringen Leerstandquote oder einem starken Mietpreisanstieg in kurzer Zeit.

Falls die Länder die Preisbremse anwenden, müssen sie gleichzeitigen aufzeigen, wie sie den Wohnungsnotstand beseitigen wollen.

3. Ausnahmen:

Eine weitere Ausnahme betrifft neue oder umfassen modernisierte Wohnungen: Diese fallen ebenfalls nicht unter das neue Gesetz. „Neu“ wird definiert, als erstmalige Benutzung oder Vermietung nach dem 01. Oktober 2014.

4. Makler

Ein weiterer Bestandteil des Entwurfes ist das noch heißdiskutierte Bestellerprinzip. Es sieht vor, dass zukünftig der Makler vom Auftraggeber bezahlt wird.

5. Einsparungen:

Auf Bundesebene werden Mieter durch die Preisbremse oder dem Bestellerprinzip jährlich ca. 850 Millionen Euro sparen. Vermieter hingegen werden Mindereinnahmen von gut 520 Millionen haben.

Erste Kritiker sehen vor allem in der Festlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein Problem. Experten, Verbände der Wohnungswirtschaft und des Deutschen Mieterbunds sehen die ortsübliche Miete nicht als klare Bezugsgröße, da unklar ist auf welchen Basiswert diese ermittelt wird. Der derzeitig herangezogene Mietspiegel fasst teilweise veraltete Daten zusammen und spiegelt somit nur begrenzt die aktuelle Preislage wieder.

Quelle: http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article132813097/Was-Mieter-ueber-die-neue-Preisbremse-wissen-sollten.html