Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Immobilienmakler einen Makleralleinauftrag erteilt.
Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen.
Zu den Aktivitäten des Maklers zählt etwa, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.
Makleralleinauftrag? Eine Erklärung des IVDs.
Wer als Eigentümer eine Immobilie verkaufen will, steht regelmäßig vor der Frage, ob er einen oder mehrere Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen soll.
Die Rolle eines zentralen Immobilienmaklers als Ansprechpartner für den Eigentümer und für alle Kaufinteressenten ist das Leitbild des Makleralleinauftrages. Die neue DIN-Norm für Maklerdienstleistungen spricht eine Empfehlung für den Abschluss eines Makleralleinauftrages aus (DIN EN 15733). Die folgenden Bestandteile sollte ein Makleralleinauftrag in dem Fall haben:
1. Schriftform
Es empfiehlt sich, einen schriftlichen Verkaufsauftrag mit dem beauftragten Makler abzuschließen, um später alle Absprachen zwischen Eigentümer und Kunde belegen und beweisen zu können.
In dem Vertrag werden die Daten des Eigentümers, des Immobilienmaklers und der Immobilie ausführlich festgehalten.
2. Zentraler Ansprechpartner
Ein Makleralleinauftrag hat auch Vorteile für den Auftraggeber:
- Steuerung des Immobilienverkauf über einen zentralen Ansprechpartner
- Das gleiche Objekt wird nicht mehrfach (von unterschiedlichen Maklern) und zu unterschiedlichen Preisen angeboten.
- Vermeidung der Gefahr, die volle Provision mehrfach zahlen zu müssen
- Der beauftragte Makler ist zu vermehrten Dienstleistungen verpflichtet!
3. Unteraufträge an Kollegen
In dem Makleralleinauftrag sollte ausdrücklich geregelt sein, ob der Makler das Objekt gemeinschaftlich mit Kollegen bearbeiten darf (Unteraufträge).
4. Höhe der Provision
Auch dieser Punkt muss im Vertrag festgehalten werden. Es empfiehlt sich die Maklerprovision als Prozentsatz zu vereinbaren.
Falls keine Vereinbarung getroffen wird, wird auf die ortsübliche Provision zurückgegriffen.
5. Zeitpunkt der Provisionszahlung
Obwohl eine Rechnungslegung durch den Makler unabdingbar ist, sollte der Zahlungszeitpunkt trotzdem in dem Makleralleinauftrag geregelt sein. So kann ein Zahlungsziel von zwei Wochen nach der Rechnungslegung vereinbart werden.
Die Rechnungslegung erfolgt meist nach Vertragsabschluss der vermittelten Immobilie (z.B. notariell beurkundeten Kaufvertrag)
6. Interessenten des Eigentümer
Es gibt zwei Varianten des Makleralleinauftrags:
- Beschränkter Alleinauftrag: Der Eigentümer hat das Recht, die Immobilie auch an eigene Interessenten, wie Familienmitglieder, zu verkaufen und zu vermieten. In diesen Fällen ist er nicht verpflichtet dem Makler eine Provision zu zahlen.
- Qualifizierter Alleinauftrag: Diese Variante sollte genutzt werden, falls der Eigentümer sichergehen möchte, dass eine Vorprüfung des Interessenten stattgefunden hat. Hier verpflichtet sich der Eigentümer alle Interessenten, die sich direkt an ihn wenden, an den Makler weiterzuleiten.
7. Aufwandsentschädigung
Die Entschädigung regelt die Erstattung von Marketingausgaben des Maklers, z.B. für Anzeigen und Luftbilder. Sie richtet sich nach dem Preis der Immobilie und der Dauer der Dienstleistung.
8. Höhe des Kaufpreises
In dem Auftrag sollte festgehalten werden, ob der Kaufpreis fix ist oder ein bestimmter Spielraum bei den Verhandlungen besteht. Es kann auch ein Zeitraum fixiert werden, nach dem die Höhe des Angebotspreises angepasst wird.
9. Dauer des Alleinauftrages
Der Vertrag endet automatisch nach erfolgreicher Vermittlung oder Verkauf der Immobilie.
Trotzdem wird üblicherweise eine Laufzeit von sechs Monate vereinbart.
Häufig wird auch eine Klausel zur automatischen Verlängerung des Auftrages eingebaut. Diese beträgt bei der ersten Verlängerung meist drei Monate und dann nur noch einen Monat.
10. Nachwirkung des Vertrages
Es existieren keine Richtlinien bezüglich der Nachwirkungszeit eines Makleralleinauftrags. Sie kann ein halbes Jahr und länger betragen und wird von den Gerichten individuell festgesetzt.
Ein Beispiel für eine Nachwirkung ist z.B. das Zustandekommen eines Verkaufs- oder Mietvertrages mit einen Interessenten, der durch den Makler auf die Immobilie aufmerksam geworden ist. Der Makler hat in diesen Fall ein Anrecht auf die Provision, obwohl der Alleinauftrag bereits beendet ist.
Quelle: https://ivd.net/